Paartherapie 

Bei Beziehungsproblemen, die Leidensdruck schaffen und sich eigenständig nicht zufriedenstellend lösen lassen, kann eine Paartherapie helfen, die Beziehungsdynamik zu verstehen, schädliche Beziehungsmuster zu identifizieren und sich als Paar gemeinsam weiterzuentwickeln.  Eine Paartherapie kann aber auch dabei helfen unüberwindbare Hürden zu identifizieren, langfristige Perspektiven als Paar und Einzelpersonen zu entwickeln und ggf. auch einen Trennungsprozess zu begleiten. Unter Rückgriff auf Elemente aus der Schematherapie helfe ich Ihnen dabei, ihre funktionalen und dysfunktionalen jeweiligen Erlebens- und Verhaltensmuster, die wir im Rahmen unserer Biografie entwickelt haben, zu verstehen und auf dieser Basis die Probleme und Konflikte in der Paar-Interaktion bearbeiten zu können. ,

Coaching 

Anlass für ein psychologisches Coaching sind häufig konkrete Fragestellungen (z.B. hinsichtlich privater oder beruflicher Entscheidungen), es kann aber auch um allgemeinere Themen wie den eigenen Lebensweg und neue Orientierungen im Leben gehen. Auch wenn die Themen für ein Coaching durchaus Leidensdruck verursachen können, ist ein Coaching keine Heilbehandlung, sodass hier keine psychischen Syndrome im Sinne einer psychischen Erkrankung vorliegen. Zur Bearbeitung der jeweiligen Fragestellungen greife ich auf mein fundiertes Wissen sowie Techniken aus meiner psychotherapeutischen Arbeit zurück.
 

Kosten

Einzel- und Gruppenpsychotherapie 

Gesetzliche Krankenversicherung

Psychotherapie ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, das heißt, die gesetzlichen Kassen übernehmen grundsätzlich die Kosten für eine Psychotherapie. Sie können direkt eine Sprechstunde vereinbaren - dafür benötigen Sie keine Überweisung, sondern nur Ihre Krankenversicherungskarte.

In der Sprechstunde stelle ich fest, ob eine Behandlung notwendig ist. Rate ich bzw. KollegInnen Ihnen zu einer „Richtlinienpsychotherapie“ müssen Sie zunächst mindestens zwei „probatorische“ Gespräche führen. Bevor daraufhin mit der Behandlung begonnen werden kann, muss ein Antrag an die Krankenkasse gestellt werden und dieser genehmigt werden. Selbstverständlich unterstütze ich Sie bei dem Antragsverfahren. Wichtig ist, dass Sie Ihre Krankenversicherungskarte dabeihaben. Hat die Krankenkasse Ihren Antrag auf Psychotherapie genehmigt, übernimmt sie die Kosten für eine Psychotherapie, und zwar vollständig. Sie müssen nichts zuzahlen.

Kosten, die Sie selbst tragen müssen, können in Ausnahmefällen zustande kommen, die jedoch vorab mit Ihnen im Rahmen einer Therapievereinbarung besprochen werden (insbesondere ein sogenanntes Ausfallhonorar bei einer kurzfristigen Terminabsage <48h vor dem vereinbarten Termin).
 

Private Krankenversicherung  

Die Leistungen der privaten Krankenversicherung sind nicht einheitlich geregelt. Wenn Sie privat versichert sind, müssen Sie prüfen, was in Ihrem Vertrag steht.

Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und werden vor Beginn der Behandlung schriftlich vereinbart.


Beihilfe

Für Beamt*innen übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch Psychotherapeut*innen. Im Allgemeinen zahlt die Beihilfe etwa 50 Prozent der Kosten. Dafür müssen die Versicherten einen Antrag stellen. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren der Beihilfe lehnt sich im Wesentlichen an die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung an.

Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und werden vor Beginn der Behandlung schriftlich vereinbart.

 

BundespolizistInnen und SoldatInnen 

Die Bundespsychotherapeutenkammer hat mit dem Bundesinnenministerium und dem Bundesverteidigungs- ministerium jeweils einen besonderen Vertrag abgeschlossen. Danach können sich Bundes-Polizist*innen und Soldat*innen grundsätzlich auch in Privatpraxen behandeln lassen.

 

Selbstzahlerinnen

Finanzieren Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst, werden Sie wie eine Privatversicherte* behandelt. Die Kosten der Behandlung richten sich ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) und werden vor Beginn der Behandlung schriftlich vereinbart.

Paartherapie

Dieses Angebot ist eine Selbstzahlerleistung und wird nicht von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Je nach Anliegen wird das Honorar individuell vereinbart. 

Coaching/Beratung 

Dieses Angebot ist eine Selbstzahlerleistung und wird nicht von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen übernommen. Je nach Anliegen wird das Honorar individuell vereinbart. 

 

 

Bei weiteren Fragen zu den Kosten wenden Sie sich gerne persönlich an mich.